Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren e. V. – Netzwerk für Versorgung, Qualität und Forschung in der Onkologie hat eine Stellungnahme zum erschienenen Gutachten der Prognos AG zum Stand der klinischen Krebsregistrierung vom 31.12.2019 verfasst und bemängelt Einseitigkeit des Gutachtens zur Erfüllung der Förderkriterien durch die Klinischen Krebsregister.
- Die Stellungnahme finden Sie auf der Homepage unter
https://adt-netzwerk.de/publikationen/positionspapiere_adt/
Zudem veröffentlichte die ADT eine dazugehörige Pressemitteilung, in der es u.a. heißt:
„Das Gutachten beruht ausschließlich auf Angaben aus den Erfüllungsberichten der Krebsregister, die von den jeweiligen Landeskrankenkassen zur Verfügung gestellt wurden. Externe Experten wurden bei der Evaluation der Daten nicht hinzugezogen und auch die klinischen Krebsregister selbst, wie in der Vergangenheit üblich, wurden nicht gehört“, erklärt Prof. Dr. Monika Klinkhammer-Schalke, Vorstandsvorsitzende der ADT. Es sei fraglich, ob die Kassen angesichts ihres unmittelbaren Interessenkonflikts die notwendige Unabhängigkeit für die Bewertung der Leistungen der Klinischen Krebsregister besäßen.
- Die vollständige Pressemitteilung finden Sie auf der Homepage unter
https://adt-netzwerk.de/publikationen/pressemitteilungen_adt/
Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren e. V.