Dermatologe bei einer Untersuchung

Aktuelle Änderungen bei der Meldung von Hauttumoren

Online-Seminar

Dieses Online-Seminar richtet sich insbesondere an Ärzte*innen und/oder medizinische Mitarbeiter*innen (Dokumentationskräfte, medizinische Dokumentationsassistenten*tinnen, medizinische Fachangestellte und Mitarbeiter*innen im Qualitätsmanagement), die mit der Meldung von  Hauttumoren an das klinische Krebsregister Sachsen-Anhalt befasst sind.

Ab dem 01.01.2023 gibt es eine Neuregelung zur Meldung von nicht-melanotischen Hauttumoren (ICD-10 C44-Diagnosen) an das KKR LSA (KFRG § 65c SGB V). Es wird jetzt zwischen prognostisch günstigen und prognostisch ungünstigen ICD-10 C44-Diagnosen unterschieden. Die Vergütung der prognostisch ungünstigen nicht-melanotischen Hauttumoren erfolgt nun, wie bei den melanotischen Hauttumoren, über die Krankenkassen (KFRG § 65c SGB V).

Damit werden weitere Ereignisse meldepflichtig: pathologische Untersuchungen, alle tumortherapeutischen Maßnahmen, Statusänderungen (Rezidive, Metastasen), Statusmeldungen und der Tod. In diesem Online-Seminar geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die aktuell meldepflichtigen Hauttumoren, die jeweils zu meldenden Ereignisse und deren Vergütung.


Ihre Referentin 

Franziska Neudert, Medizinische Dokumentationsassistentin in der Regionalstelle Halle (Saale) des Klinischen Krebsregisters Sachsen-Anhalt. 

 

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