2.x.x-Versionen des ADT-GEKID Basisdatensatzes laufen aus

Sofern Sie per Schnittstelle an das Klinische Krebsregister Sachsen-Anhalt melden:

Das KKR-LSA, ebenso wie alle anderen Landeskrebsregister, nimmt alle 2.x.x-Versionen des ADT-GEKID Basisdatensatzes noch bis zum 30.06.2024 entgegen. Es handelt sich hierbei schon um eine verlängerte Frist, somit wird es keine weitere Verlängerung geben.

Haben Sie Fragen, dann treten Sie mit uns in Kontakt.

Bundeseinheitliche Schnittstellenabnahme

Ab 01.03.2023 bieten die klinischen Krebsregister nach § 65c SGB V eine bundeseinheitliche Schnittstellenabnahme an. Vor Einrichtung im Produktivsystem Ihrer Kundinnen und Kunden werden so potenzielle Fehlerquellen ausgeräumt und die Schnittstelle wird getestet.

Auf den folgenden Seiten finden Sie alle Informationen rund um die Abnahme der oBDS-Schnittstelle.

 

Haben Sie weitere Fragen, dann treten Sie gern mit uns in Kontakt.