Wissenschaftlicher Beirat

Gemäß § 5 des Krebsregistergesetzes Sachsen-Anhalt (KRG LSA) ist zur fachlichen und wissenschaftlichen Begleitung des klinischen Krebsregisters ein ehrenamtlicher Beirat einzurichten. Im Dezember 2019 wurden die Mitglieder durch das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration für 4 Jahre in den Beirat berufen.

Die Hauptaufgabe des wissenschaftlichen Beirates ist es, für die Sicherstellung der Datennutzung gemäß den gesetzlichen Anforderungen zu sorgen. Im Zuge dessen prüft der Beirat unter anderem die Anträge zur Datennutzung von externen Forschungsanfragenden.

Näheres zur Zusammensetzung und Arbeit des Beirates wird in der Geschäftsordnung geregelt.

Mitglieder des Beirates

  • Ärztekammer Sachsen-Anhalt
  • Sachsen-Anhaltinische Krebsgesellschaft e. V. 
  • Landesverbände der Krankenkassen
  • Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
  • Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
  • Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt e.V.
  • Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt
  • Ostdeutsche Pychotherapeutenkammer
  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
  • je ein Sachverständiger aus den Fachgebieten Epidemiologie, klinische Onkologie und Medizininformatik