Erstmalige Meldung – Stammdatenblatt und Melde-ID

Bitte nutzen Sie das folgende Formular bei erstmaliger Meldung an das Klinische Krebsregister Sachsen-Anhalt, um Ihre Stammdaten zum Meldungs- und Abrechnungsprocedere im Register zu hinterlegen bzw. Änderungen in Ihren Stammdaten mitzuteilen.

Meldende werden im Klinischen Krebsregister Sachsen-Anhalt auf Abteilungsebene (Klinik/Fachabteilung) unterschieden und erhalten separate Melde-IDs. Für jede Klinik/Fachabteilung ist daher eine individuelle Melde-ID nötig.

Unser Meldeweg

Das am 01. Januar 2018 in Kraft getretene Krebsregistergesetz Sachsen-Anhalt (KRG LSA) sieht nach § 11 Abs. 3 eine elektronische Datenübermittlung vor.

Hier gelangen Sie direkt zum elektronischen Datenannahmeportal

Elektronische Meldung

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Wir bieten Ihnen die Möglichkeit unterschiedliche Dateiformate verschlüsselt an uns zu übermitteln. Ihre Meldung können Sie schnell und einfach über unser elektronisches Annahmeportal absetzen. Bitte schreiben Sie unserer hierfür zuständigen Serviceabteilung eine Anforderung per Mail über:

E-Mail:  support-oc@kkr-lsa.de

Folgende Informationen benötigen wir von Ihnen:

  • Kontaktdaten
  • Zeiten der Erreichbarkeit
  • E-Mail-Adresse, mit der Sie melden möchten.


Bitte vergewissern Sie sich im Voraus, ob Sie bereits eine Melde-ID besitzen. Das Formular zur Beantragung einer Melde-ID finden Sie weiter oben auf dieser Seite.

Meldebögen zur Datenübermittlung finden Sie hier zum Download. Hinweise zum Ausfüllen finden Sie auf der Rückseite der Bögen. Bei weiteren Fragen nutzen Sie gern unser Kontaktformular.

Meldevergütung

Im Februar 2015 wurde die Höhe der Aufwandsentschädigung für die Übermittlung klinischer Daten im Rahmen eines Schiedsverfahrens festgelegt.

Vereinbarungspartner waren

  • der GKV Spitzenverband,
  • die Deutsche Krankenhausgesellschaft,
  • die Kassenärztliche Bundesvereinigung und
  • die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung.

Vereinbarung über die Meldevergütung für die Übermittlung klinischer Daten an klinische Krebsregister nach § 65c Abs. 6 Satz 5 SGB V

 

Meldung einer Diagnosestellung eines Tumors nach hinreichender Sicherung18,00€
Meldung von Verlaufsdaten8,00€
Meldung von Therapiebeginn- und Therapieabschlussdatenje 5,00€
Meldung eines histologischen/labortechnischen/zytologischen Befundes4,00€
Vergütungsabschlag für zahnärztliche Diagnosemeldung ohne Angabe des ICD-Codes3,00€
Meldung zu nicht-melanotischem Hautkrebs (Verordnung KRG LSA)einmalig 5,50€*

*Bei Basalzellkarzinomen nur die erste Diagnose.

HÖHE DER MELDEVERGÜTUNG - SCHIEDSSPRUCH