Bundeseinheitliche Schnittstellenabnahme
Ab 01.03.2023 bieten die klinischen Krebsregister nach § 65c SGB V eine bundeseinheitliche Schnittstellenabnahme an. Vor Einrichtung im Produktivsystem Ihrer Kundinnen und Kunden werden so potenzielle Fehlerquellen ausgeräumt und die Schnittstelle wird getestet.
Auf den folgenden Seiten finden Sie alle Informationen rund um die Abnahme der oBDS-Schnittstelle.
Haben Sie weitere Fragen, dann treten Sie gern mit uns in Kontakt.