Laut Krebsregistergesetz KRG - LSA §§ 3 (2) und 17 (1) ist die patientenbezogene Rückmeldung ein Auftrag des KKR-LSA und rechtlich zulässig. Da derzeit noch kein Verfahren zur automatisierten, elektronisch strukturierten Rückübermittlung (Vgl. Förderkriterium 3.01) gegeben ist, wird diese Kernaufgabe zunächst im Rahmen einer Antragstellung auf patientenbezogene Rückmeldung von
Daten entsprochen.
Eine Datenbereitstellung erfolgt grundsätzlich nur nach Stellung eines Antrags auf Übergabe und Nutzung von Krebspatientendaten der KKR LSA gGmbH. Dieser Antrag beinhaltet insbesondere:
- Name, Vorname des Antragstellers
- Telefonnummer/Emailadresse des Antragstellers
- Klinik/Praxis/Melder-ID des Antragstellers
- Patient, Zeitraum, Tumorentität, Dateninhalte der angefragten Daten
- Gewünschtes Datenformat (z.B. Excel, Access, CSV, etc.) und Datenträger für Übermittlung (CD, Mail)
Um die Identität des Antragstellers zu prüfen bzw. zu verhindern, dass unbefugte Dritte die Daten abfragen, ist folgendes zu beachten:
- Die Datenherausgabe erfolgt nur an die bekannten Kontaktdaten des Leistungserbringenden (Achtung, falls Adresse auf dem Antrag abweicht!)
- Sollten nicht ohnehin Rückfragen bestehen bzw. die Anfrage angekündigt sein, wird in einem Telefonat mit dem Leistungserbringenden die Anfrage geprüft.
Das Datenmanagement bereitet die erforderlichen Daten vor. Die IT speichert die Daten verschlüsselt auf eine DVD-R, die dem Antragsteller persönlich oder per Post (Einschreiben mit Rückschein) übergeben wird. Alternativ kann die Übermittlung per verschlüsselter E-Mail erfolgen. Die Übermittlung geht einher mit einem Beantwortungsschreiben, dass auf die gesetzlichen Grundlagen verweist. Zu Zwecken der Archivierung und Nachweisbarkeit werden die übermittelten Daten zusammen mit Antrag, Begutachtung/Freigabe und Bescheid (PDF) elektronisch gespeichert.
Antragsformular