Erstmalige Meldung – Stammdatenblatt und Melde-ID

Bitte nutzen Sie das folgende Formular bei erstmaliger Meldung an das Klinische Krebsregister Sachsen-Anhalt, um Ihre Stammdaten zum Meldungs- und Abrechnungsprocedere im Register zu hinterlegen bzw. Änderungen in Ihren Stammdaten mitzuteilen.

Meldende werden im Klinischen Krebsregister Sachsen-Anhalt auf Abteilungsebene (Klinik/Fachabteilung) unterschieden und erhalten separate Melde-IDs. Für jede Klinik/Fachabteilung ist daher eine individuelle Melde-ID nötig.

Unsere Meldewege

Das am 01. Januar 2018 in Kraft getretene Krebsregistergesetz Sachsen-Anhalt (KRG LSA) sieht nach § 11 Abs. 3 eine elektronische Datenübermittlung vor.

Mit der Novellierung des Krebsregistergesetzes zum Ende des Jahres 2024 wird der elektronische Meldeweg verpflichtend.

Meldeportal

Elektronische Eingabe der Meldungen

Anleitung

Daten- annahme -portal

Übermittlung von Meldungsdateien

Elektronische Meldung

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit unterschiedliche Dateiformate verschlüsselt an uns zu übermitteln. Ihre Meldung können Sie schnell und einfach über unser elektronisches Annahmeportal absetzen. Bitte schreiben Sie unserer hierfür zuständigen Serviceabteilung eine Anforderung per Mail über:

E-Mail:  support-oc(at)kkr-lsa.de

Folgende Informationen benötigen wir von Ihnen:

  • Kontaktdaten
  • Zeiten der Erreichbarkeit
  • E-Mail-Adresse, mit der Sie melden möchten.

Bitte vergewissern Sie sich im Voraus, ob Sie bereits eine Melde-ID besitzen. Das Formular zur Beantragung einer Melde-ID finden Sie weiter oben auf dieser Seite.

Meldebögen zur Datenübermittlung finden Sie hier zum Download. Hinweise zum Ausfüllen finden Sie auf der Rückseite der Bögen. Bei weiteren Fragen nutzen Sie gern unser Kontaktformular.

Meldevergütung

Im Februar 2015 wurde die Höhe der Aufwandsentschädigung für die Übermittlung klinischer Daten im Rahmen eines Schiedsverfahrens festgelegt.

Vereinbarungspartner waren

  • der GKV Spitzenverband,
  • die Deutsche Krankenhausgesellschaft,
  • die Kassenärztliche Bundesvereinigung und
  • die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung.
     

Am 09.01.2024 haben eben diese Partner eine Erhöhung der Meldevergütung vereinbart, die mit Leistungsdatum 01.02.2024 greift. Diese Vereinbarung gilt auch für meldende Zahnärzt*innen.

Lesen Sie hier die aktuelle Vereinbarungen über die Meldevergütung für die Übermittlung klinischer Daten an klinische Krebsregister nach § 65c Abs. 6 Satz 5 SGB V:

Vereinbarung vom 09.01.2024

 

Meldeanlass* bis 31.01.2024* ab 01.02.2024
Meldung einer Diagnosestellung eines Tumors nach hinreichender Sicherung18,00 Euro19,50 Euro
Meldung von Verlaufsdaten8,00 Euro9,00 Euro
Meldung von Therapiebeginn- und Therapieabschlussdatenje 5,00 Euroje 9,00 Euro
Meldung eines histologischen/labortechnischen/zytologischen Befundes4,00 Euro4,50 Euro
Meldung zu nicht-melanotischem Hautkrebs (Verordnung KRG LSA)einmalig 5,50 Euro **einmalig 5,50 Euro **
Vergütungsabschlag für zahnärztliche Diagnosemeldung ohne Angabe des ICD-Codes 3,00 Euro

* Vergütung pro Meldung Leistungsdatum

** Bei Basalzellkarzinomen nur die erste Diagnose.

Höhe der Meldevergütung – Schiedsspruch