Erstmalige Meldung – Stammdatenblatt und Melde-ID

Bitte nutzen Sie das folgende Formular bei erstmaliger Meldung an das Klinische Krebsregister Sachsen-Anhalt, um Ihre Stammdaten zum Meldungs- und Abrechnungsprocedere im Register zu hinterlegen bzw. Änderungen in Ihren Stammdaten mitzuteilen.

Meldende werden im Klinischen Krebsregister Sachsen-Anhalt auf Abteilungsebene (Klinik/Fachabteilung) unterschieden und erhalten separate Melde-IDs. Für jede Klinik/Fachabteilung ist daher eine individuelle Melde-ID nötig.

Unsere Meldewege

Das am 01. Januar 2018 in Kraft getretene Krebsregistergesetz Sachsen-Anhalt (KRG LSA) sieht nach § 11 Abs. 3 eine elektronische Datenübermittlung vor.

Mit der Novellierung des Krebsregistergesetzes zum Ende des Jahres 2024 wird der elektronische Meldeweg verpflichtend.

Meldungen können über zwei Wege elektronisch an uns übermittelt werden: Online-Erfassung der Meldeinhalte über unser webbasiertes Meldeportal oder das Hochladen von elektronisch strukturierte Meldungen (XML-Dateien) auf unser Datenannahmeportal. 

Die Wahl des Meldeweges ist abhängig von den technischen Voraussetzungen in Ihrer Einrichtung.

Übermittlung von XML-Dateien: Wenn Ihr Dokumentationssystem (z.B. Krankenhausinformationssystem, Pathologieinformationssystem, Praxisverwaltungssystem bzw. Tumordokumentationssystem) über eine XML-Schnittstelle verfügt, die mindestens oBDS 3.0.0 entspricht, laden Sie diese XML-Dateien bitte über das Datenannahmeportal hoch.

Eine Liste der abgenommenen Schnittstellen finden Sie hier

Online-Erfassung über das Meldeportal: Wenn Ihre Dokumentationssystem nicht über eine entsprechende Schnittstelle zur Meldung an das Krebsregister verfügt, nutzen Sie bitte unser Meldeportal zur Eingabe Ihrer Meldungen.

Daten- annahme- portal

Übermittlung von Meldungsdateien

Meldeportal

Elektronische Eingabe der Meldungen

Anleitung

Bei Fragen zu den Meldewegen oder zur Anmeldung für das Datenannahme- bzw. Meldeportal, wenden Sie sich bitte an die Melderbetreuung.

Meldung mit Meldebögen

Meldebögen zur Datenübermittlung finden Sie hier zum Download.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung mit Meldebögen nur noch bis 31.12.2024 möglich ist.

Meldevergütung

Im Februar 2015 wurde die Höhe der Aufwandsentschädigung für die Übermittlung klinischer Daten im Rahmen eines Schiedsverfahrens festgelegt.

Vereinbarungspartner waren

  • der GKV Spitzenverband,
  • die Deutsche Krankenhausgesellschaft,
  • die Kassenärztliche Bundesvereinigung und
  • die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung.
     

Am 09.01.2024 haben eben diese Partner eine Erhöhung der Meldevergütung vereinbart, die mit Leistungsdatum 01.02.2024 greift. Diese Vereinbarung gilt auch für meldende Zahnärzt*innen.

Lesen Sie hier die aktuelle Vereinbarungen über die Meldevergütung für die Übermittlung klinischer Daten an klinische Krebsregister nach § 65c Abs. 6 Satz 5 SGB V:

Vereinbarung vom 09.01.2024

 

Meldeanlass* bis 31.01.2024* ab 01.02.2024
Meldung einer Diagnosestellung eines Tumors nach hinreichender Sicherung18,00 Euro19,50 Euro
Meldung von Verlaufsdaten8,00 Euro9,00 Euro
Meldung von Therapiebeginn- und Therapieabschlussdatenje 5,00 Euroje 9,00 Euro
Meldung eines histologischen/labortechnischen/zytologischen Befundes4,00 Euro4,50 Euro
Meldung zu nicht-melanotischem Hautkrebs (Verordnung KRG LSA)einmalig 5,50 Euro **einmalig 5,50 Euro **
Vergütungsabschlag für zahnärztliche Diagnosemeldung ohne Angabe des ICD-Codes 3,00 Euro

* Vergütung pro Meldung Leistungsdatum

** Bei Basalzellkarzinomen nur die erste Diagnose.

Höhe der Meldevergütung – Schiedsspruch