FAQ für Forschende
Welche Daten können beim KKR-LSA beantragt werden?
Daten können für wissenschaftliche Forschungsprojekte, klinische Studien oder epidemiologische Auswertungen beantragt werden. Es können sämtliche Daten zu Diagnose, Therapie und Verlauf einer meldepflichtigen Krebserkrankung abgefragt werden.
Daten werden ausschließlich anonymisiert und pseudonymisiert übergeben.
Wie läuft die Beantragung ab?
Zur Beantragung von Daten für Forschungszwecke nutzen Sie bitte das bundeseinheitliche Antragsformular. Nach formeller, wissenschaftlicher und technischer Prüfung, wird der Antrag an den wissenschaftlichen Beirat des KKR-LSA übergeben.
Wird der Antrag durch den Beirat genehmigt, erfolgt die Bereitstellung der Daten. Es wird ein Datennutzungsvertrag geschlossen.
Wer darf Anträge stellen?
Anträge dürfen von natürlichen oder juristischen Personen der wissenschaftlichen Forschung gestellt werden.
Wofür dürfen die Daten genutzt werden?
Daten dürfen ausschließlich zum Zweck der onkologischen Qualitätssicherung oder für Forschungszwecke beantragt werden. Die Nutzung der Daten für kommerzielle Zwecke oder Auftragsforschung ist nicht möglich.
An wen kann ich mich wenden wenn ich Fragen habe?
Wenn Sie Fragen zur Antragsstellung haben oder unsicher sind, ob sich Ihre Forschungsfrage mit Daten des Krebsregisters beantworten, treten Sie gern mit unserer Auswertestelle in Kontakt. Die Kontaktdaten finden Sie hier.