Bundeseinheitliche Schnittstellenabnahme

Nachdem Sie die oBDS-Schnittstelle entwickelt bzw. aktualisiert haben, ist es erforderlich, dass Sie die neue Version von den Krebsregistern nach § 65c SGB V abnehmen lassen. Die Schnittstellenabnahme soll mögliche Fehlerquellen in Ihrer Entwicklung ausräumen, bevor meldepflichtige Einrichtungen darüber eine Krebsregistermeldung vornehmen können. Ab dem 1. März 2023 prüfen die klinischen Krebsregister nach § 65c SGB V eine entwickelte bzw. aktualisierte oBDS-Schnittstelle gemeinsam und geben sie zentral frei.

Damit sparen Sie Zeit, da individuelle Abnahmen mit einzelnen Landeskrebsregistern stark vereinfacht werden. Sie können Ihre oBDS-Schnittstelle schneller meldepflichtigen Kundinnen und Kunden zur Verfügung stellen – unabhängig davon, in welchem Bundesland sie tätig sind.

Ablauf der Schnittstellenabnahme

Schritt 1: Anmeldung mit Selbstauskunft

Zur Anmeldung einer Schnittstellenabnahme füllen Sie bitte die Selbstauskunft aus. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular senden Sie bitte per Post oder per E-Mail an die Koordinierungsstelle der Plattform § 65c.

Download Selbstauskunft

Koordinierungsstelle der Plattform § 65c-Register
z. Hd. Lea Pflugradt
Klinische Krebsregister Sachsen-Anhalt GmbH
Doctor-Eisenbart-Ring 2
39120 Magdeburg
l.pflugradt(at)plattform65c.de

 

Schritt 2: Feedback & Zuteilung zu einem Krebsregister

Die Koordinierungsstelle sichtet Ihre Selbstauskunft. Bei formalen Auffälligkeiten werden Sie kontaktiert und um Ergänzungen gebeten.

Sind alle Angaben vollständig ausgefüllt, wird Ihnen ein Landeskrebsregister zugeteilt, welches die weitere Abnahme mit Ihnen durchführt.


Schritt 3: Zusendung von Testunterlagen inkl. Fragebogen

Anschließend bekommen Sie vom zuständigen Landeskrebsregister einige Dateien zugeschickt. Diese beinhalten Testdaten zu Meldenden-, Personen-, Tumor- und Behandlungsinformationen. Außerdem erhalten Sie einen individuellen Fragebogen, der verschiedene Aspekte zu Ihrer Software und Ihrer Schnittstelle zum Krebsregister abfragt.

Download Musterfragebogen

Wichtiger Hinweis: Der Muster-Fragebogen dient lediglich zur ersten Orientierung. Der Fragebogen, der Ihnen zugeschickt wird, kann je nach Art Ihres Softwaresystems andere Fragen enthalten.
 

Schritt 4: Erprobung in der Software & Export als XML-Datei

Nachdem Sie die Datensätze in Ihrer Software eingegeben haben, exportieren Sie diese über Ihre entwickelte oBDS-Schnittstelle. Beim Export wird eine XML-Datei generiert. Senden Sie diese an das abnehmende Krebsregister.


Schritt 5: Ausfüllen des Fragebogens

Füllen Sie den Fragebogen aus und machen Sie Angaben zu Ihrer Entwicklung. Senden Sie das ausgefüllte Formular an das abnehmende Landeskrebsregister.


Schritt 6: Prüfung im Krebsregister & Rückmeldung

In diesem Schritt sichtet das zuständige Landeskrebsregister Ihren Fragebogen und testet die XML-Datei in mehreren Schritten. Folgende Prüfungen werden dabei durchgeführt:

  • Parsbarkeit: Handelt es sich um eine gültige XML-Datei?
  • Schemakonformität: Ist die Datei konform zu dem genutzten Schema (z. B. 3.0.1)?
  • ID-Vergabe: Sind die IDs plausibel, umfänglich und korrekt gesetzt?
  • Vollständigkeit: Sind alle Meldenden-, Personen-, Tumor- und Behandlungsinformationen gemäß Vorgabe übermittelt?
  • Inhaltliche Überprüfung: Sind die Meldenden-, Personen-, Tumor- und Behandlungsinformationen gemäß den Vorgaben ausgefüllt?

Wichtig: Die ersten beiden Prüfungen auf Parsbarkeit und Schemakonformität sind mit einfachen Mitteln von Ihnen selbst durchführbar. Die relevanten XSD-Dateien, gegen die geprüft wird, sind im Umsetzungsleitfaden veröffentlicht.

Sie erleichtern die Schnittstellenabnahme enorm, wenn Sie diese Punkte selbst sicherstellen, bevor Sie mit der Abnahme beginnen.
 

Schritt 7: Eventuell Korrekturschleife

Nachdem das zuständige Landeskrebsregister Ihre Unterlagen geprüft hat, gibt es Ihnen eine Rückmeldung zu den Ergebnissen. Bestehen keine Nachfragen zum Fragebogen und ist die Entwicklung der Schnittstelle einwandfrei, folgt die länderübergreifende Schnittstellenabnahme (siehe Schritt 8 ).

Es kann jedoch vorkommen, dass Sie Ihre Entwicklung noch einmal nachbessern müssen. Sollte dies der Fall sein, beginnt der Abnahmeprozess nach Ihren Fehlerbehebungen wieder ab Schritt 4 und 5.
 

Schritt 8: Länderübergreifende Schnittstellenabnahme

Das zuständige Landeskrebsregister leitet die entsprechenden Informationen an alle Landeskrebsregister weiter. In einem Zeitraum von 21 Tagen sichten diese alle Unterlagen und sammeln gegebenenfalls etwaige Nachfragen zu Ihrer Entwicklung. Hier kann es vorkommen, dass das zuständige Landeskrebsregister nochmals mit Ihnen in Verbindung tritt und Einzelheiten klärt.

Bestehen keine Rückfragen mehr, folgt die offizielle länderübergreifende Schnittstellenabnahme. Sie erhalten eine Bestätigung und können die oBDS-Schnittstelle bei Ihrer Kundschaft einrichten.