Änderungen bei der Meldung von nicht-melanotischen Hauttumoren

Meldung bis 31.12.2022

Bis zum 31.12.2022 waren die nicht-melanotischen Hauttumoren (ICD-10 C44-Diagnosen: Basalzellkarzinome, Plattenepithelkarzinome der Haut, Merkelzellkarzinome) in Sachsen-Anhalt nur eingeschränkt meldepflichtig (Meldeanlässe: Diagnose und erste Therapie). Die Vergütung dieser Meldungen von einmalig 5,50€ erfolgte (bei multiplen Basalzellkarzinomen nur für die erste Diagnose) nach der Verordnung zur Umsetzung des KRG LSA über das Land Sachsen-Anhalt.
 

Meldung ab 01.01.2023

Ab dem 01.01.2023 wird bei den nicht-melanotischen Hauttumoren zwischen prognostisch günstigen und prognostisch ungünstigen Diagnosen unterschieden.

Zu den prognostisch ungünstigen ICD-10 C44-Diagnosen zählen Plattenepithelkarzinome der Haut mit T3-4 oder N1-3 oder M1 und weitere spezifische Histologien (siehe Diagnoseliste). Die Vergütung der prognostisch ungünstigen nicht-melanotischen Hauttumoren erfolgt nun, wie bei den melanotischen Hauttumoren, über die Krankenkassen (Krebsfrüherkennungs- und –registergesetz (KFRG), §65c SGB V). Damit werden weitere Ereignisse meldepflichtig: pathologische Untersuchungen, alle tumortherapeutischen Maßnahmen, Änderungen im Krankheitsverlauf (Rezidive, Metastasen), Verlaufskontrollen bzw. Nachsorgeuntersuchungen ohne Änderungen im Krankheitsverlauf (einmal jährlich) und der Tod (siehe Übersicht).

Bezüglich der Meldung und Vergütung der prognostisch günstigen nicht-melanotischen Hauttumoren gibt es keine Änderungen. Die Vorstufen der nicht-melanotischen Hauttumoren (ICD-10 D04-Diagnosen) sind auch weiterhin nicht meldepflichtig.

Diagnoseliste prognostisch nicht-melanotischer Hauttumoren

Übersicht Meldeanlässe seit 01.01.2023

Flyer

PDF – Schulung aktuelle Änderungen zur Meldung von Hauttumoren

Hinweise zu Ihrer Meldung

Sofern Sie noch nicht elektronisch an uns melden, nutzen sie bitte unsere Meldebögen.

Zur Meldung von prognostisch günstigen nicht-melanotischen Hauttumoren verwenden Sie bitte folgende Meldebögen:

PDF - Meldebogen für prognostisch günstige nicht-melanotische Hauttumore (SCC)

PDF - Meldebogen für Basalzellkarzinome (BCC)

Hier ist nur die Meldung der Diagnose und der 1. Therapie zu erforderlich. Beide Meldeanlässe können auf einem Bogen gemeldet werden. Treten mehrere Basalzellkarzinome gleichzeitig auf, können diese auf einem Bogen erfasst werden.

 

Für die Meldung von prognostisch ungünstigen nicht-melanotischen, melanotischen und weiteren Hauttumoren verwenden Sie bitte folgende Meldebögen:

PDF - DIAGNOSEMELDEBOGEN Für Kliniker

PDF - MELDEBOGEN FÜR REIN DIAGNOSISCH TÄTIGE ÄRZTE


PDF – Therapiemeldung – Operation

PDF – Therapiemeldung – Strahlentherapie

PDF – Therapiemeldung – Nuklearmedizin

PDF – Therapiemeldung – Systemische oder abwartende Therapie
 

PDF – Verlauf – Statusänderung

PDF – Verlauf – Statusmeldung
 

PDF – Todesmeldung
 

PDF – Organspezifische Zusatzdokumentation – Malignes Melanom

 

Hier sind neben der Diagnose und der ersten Therapie auch alle weiteren tumortherapeutischen Therapien, pathologische Untersuchungen, Statusänderungen und Statusmeldungen (einmal jährlich) sowie der Tod zu melden.

Für alle Meldungen gilt: Bitte genaue Lokalisation beachten!


WIR EMPFEHLEN IHNEN, DIE MELDEBÖGEN VOR DEM AUSFÜLLEN HERUNTERZULADEN.


Mustermeldebögen

PDF - MUSTERMELDEBOGEN - Diagnose - prognostisch günstige NICHT-MELANOTISCHE HAUTTUMOREN (SCC)

PDF - MUSTERMELDEBOGEN - Diagnose - BASALZELLKARZINOME (BCC)

PDF - MUSTERMELDEBOGEN - Diagnose - MALIGNES MELANOM

PDF - MUSTERMELDEBOGEN ZUSATZDOKUMENTATION MALIGNES MELANOM

PDF - Mustermeldebogen Pathologiemeldung Malignes Melanom

Fortbildung

Krebsregistermeldung - von Hauttumoren

Dieses Online-Seminar richtet sich insbesondere an Ärzte*innen und/oder medizinische Mitarbeiter*innen (Dokumentationskräfte, medizinische Dokumentationsassistenten*tinnen, medizinische Fachangestellte und Mitarbeiter*innen im Qualitätsmanagement), die mit der Meldung von melanotischen und nicht-melanotischen Hauttumoren an das klinische Krebsregister Sachsen-Anhalt befasst sind. Aufgrund von unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen zur Meldung der verschiedenen Hauttumortypen wurden spezielle Hautmeldebögen entwickelt. Wir erläutern Ihnen anhand von Beispielen, was bei der Meldung von den Hauttumoren zu beachten ist und wie Sie diese an uns übermitteln können.

Ihre Referentin: Franziska Neudert, Medizinische Dokumentationsassistentin in der Regionalstelle Halle (Saale) des Klinischen Krebsregisters Sachsen-Anhalt.

Weitere Informationen zu Fortbildungsangeboten des KKR-LSA finden Sie hier.