Neuerung zur Meldung von Hautkarzinomen ab 01.01.2025

Aufgrund der Neufassung des Gesetzes über die Krebsregistrierung im Land Sachsen-Anhalt, gibt es Neuerungen bei der Meldung von Hautkarzinomen.

Übersicht zur Meldung von Hautkarzinomen

Prognostisch günstige ICD-10 C44-Diagnosen

Meldeanlässe

  • Diagnose
  • alle Tumortherapien
  • Statusänderungen

Vergütung

Die Meldung der ersten prognostisch ungünstigen ICD-10 C44-Diagnose eines Patienten wird mit 5,50€ vergütet. Alle weiteren Meldungen von prognostisch ungünstigen ICD-10 C44-Diagnosen, alle Therapiemeldungen und Meldungen zu Verlaufsänderungen, werden mit je 1,50€ vergütet.

Meldewege

Die Meldungen sollen elektronisch (in Form von XML-Paketen über das Datenannahmeportal oder per Direkteingabe über das Meldeportal) erfolgen. Papier- bzw. PDF-Meldungen werden übergangsweise (bis 31.12.2025) noch angenommen und verarbeitet, jedoch nicht mehr vergütet. 

Ausnahme: Die Meldung von prognostisch günstigen ICD-10 C44-Diagnosen kann weiterhin auf den dafür vorgesehenen Meldebögen als Papier- oder PDF-Meldung erfolgen. In diesen Fällen kann nur die erste Diagnosemeldung eines Patienten mit 5,50 € und jede weitere mit 1,50 € vergütet werden. Für die Übermittlung von vollständigen Therapiemeldungen und Meldungen von Verlaufsänderungen (Rezidiv, Progress) sind die Meldebögen nicht geeignet. Daher kann in diesen Fällen keine Vergütung erfolgen.

Hier gelangen Sie zu den Meldewegen

Hinweise zu Ihrer Meldung

Eine Anleitung zur Erfassung der Meldungen für Dermatologen in das Meldeportal finden Sie hier.

Fortbildung

Krebsregistermeldung - von Hauttumoren

Dieses Online-Seminar richtet sich insbesondere an Ärzte*innen und/oder medizinische Mitarbeiter*innen (Dokumentationskräfte, medizinische Dokumentationsassistenten*tinnen, medizinische Fachangestellte und Mitarbeiter*innen im Qualitätsmanagement), die mit der Meldung von melanotischen und nicht-melanotischen Hauttumoren an das klinische Krebsregister Sachsen-Anhalt befasst sind. Aufgrund von unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen zur Meldung der verschiedenen Hauttumortypen wurden spezielle Hautmeldebögen entwickelt. Wir erläutern Ihnen anhand von Beispielen, was bei der Meldung von den Hauttumoren zu beachten ist und wie Sie diese an uns übermitteln können.

Ihre Referentin: Franziska Neudert, Medizinische Dokumentationsassistentin in der Regionalstelle Halle (Saale) des Klinischen Krebsregisters Sachsen-Anhalt.

Weitere Informationen zu Fortbildungsangeboten des KKR-LSA finden Sie hier.