Klarstellung zum Artikel „Bessere Analysen bei Krebserkrankungen“ (Volksstimme und Mitteldeutsche Zeitung, [11.09.2025])

Im genannten Artikel wurde über die Arbeit des Krebsregisters berichtet. Dabei entstand, neben einigen fehlerhaften Angaben, der falsche Eindruck, Ärztinnen und Ärzte kämen ihrer Meldepflicht nicht nach. Dies ist bei der überwiegenden Mehrheit nicht der Fall, was die hohe Vollzähligkeit des Registers belegt (>90%). Im Artikel sollte die Arbeit des Krebsregisters Sachsen-Anhalt vorgestellt, die aktuellen Veränderungen erläutert und die Bedeutung der Meldungen für die Qualität der Versorgung betont werden.

Veränderungen beim Klinischen Krebsregister Sachsen-Anhalt

Aus der bisherigen Klinischen Krebsregister Sachsen-Anhalt GmbH ist die Krebsregister Sachsen-Anhalt gGmbH geworden. Grundlage dafür ist die Neufassung des Gesetzes über die Krebsregistrierung im Land Sachsen-Anhalt (KRG LSA 2024), das Anfang Dezember 2024 nach längerer Vorbereitungszeit in Kraft trat.

Mit dieser neuen Rechtslage übernimmt das Register neben den klinischen Aufgaben nun auch die epidemiologische Krebsregistrierung. Die Umfirmierung macht diesen erweiterten Auftrag sichtbar. Der formale Abschluss erfolgte durch den Beschluss der Gesellschafterversammlung sowie die Eintragung im Handelsregister.

Historische Einordnung

Bis zum 31.12.2022 führte das Gemeinsame Krebsregister (GKR) der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen die epidemiologische Krebsregistrierung durch. Nach dessen Auflösung mussten die Aufgaben auf die Landeskrebsregister übertragen werden.
Mit der Gesetzesneufassung erhielt das Klinische Krebsregister Sachsen-Anhalt die Verantwortung für diese Aufgaben – es vereint nun klinische und epidemiologische Daten und schafft damit eine umfassende onkologische Dokumentation für das Land.

Bedeutung für meldende Einrichtungen

Für Ärztinnen, Ärzte und andere meldepflichtige Einrichtungen bleibt das meiste beim Alten:

  • Meldepflichten und Meldeanlässe bestehen unverändert fort.
  • Meldevergütungen werden wie bisher gezahlt; lediglich bei Meldungen zu prognostisch günstigen Formen des weißen Hautkrebses (ICD-10 C44) gibt es eine kleine Anpassung.
  • Verfahren und Abläufe entsprechen weiterhin den bisherigen Standards.

Eine wichtige Neuerung betrifft jedoch die Form der Meldungen:

  • Ab 1. Januar 2025 müssen Meldungen ausschließlich elektronisch im xml-Format des onkologischen Basisdatensatzes erfolgen.
  • Nicht-elektronische Meldungen werden seit Beginn des Jahres 2025 nicht mehr vergütet und ab 2026 auch nicht mehr entgegengenommen.

Die Arbeit des Registers

Das Krebsregister Sachsen-Anhalt verarbeitet jährlich rund 350.000 Meldungen, die fallbezogen zusammengeführt werden – ähnlich einer onkologischen Patientenakte.

Damit können zu jedem Tumorfall Informationen wie Diagnose, Therapieverlauf und Nachsorge gebündelt werden. Zudem ermöglicht die neue Rechtsgrundlage auch den Abgleich mit den Melde- und Gesundheitsämtern. So lassen sich präzise Auswertungen zum Überleben von Patientinnen und Patienten sowie Analysen der Versorgungssituation erstellen.

Die Ergebnisse schaffen eine wertvolle Grundlage für:

  • Qualitätsanalysen der onkologischen Versorgung,
  • Versorgungsforschung,
  • Transparenz über das Krebsgeschehen im Land.

Rückmeldungen und Auswertungen

Die gesammelten Daten fließen direkt zurück an die Leistungserbringer:

  • Bericht zum Krebsgeschehen in Sachsen-Anhalt: Regelmäßige Übersicht über Häufigkeiten, klinische Merkmale und Therapien.
  • Individuelle Rückmeldeberichte: Jede Einrichtung erhält spezifische Auswertungen zu ihren Patientinnen und Patienten.
  • Qualitätskonferenzen: Jährliche Fachtagungen zu ausgewählten Tumorentitäten.
  • Daten für Forschung und Wissenschaft: Externe Forschungsvorhaben können auf Antrag Daten nutzen.

Fazit und Aufruf

Mit der Umfirmierung zum Krebsregister Sachsen-Anhalt wurde ein wichtiger Schritt in der Weiterentwicklung der Krebsregistrierung vollzogen.
Das Register vereint klinische und epidemiologische Aufgaben, sichert durch elektronische Meldungen eine moderne Datenerhebung und schafft durch umfassende Analysen die Basis für Qualitätssicherung und Forschung.

Wir möchten ausdrücklich betonen: Die Zusammenarbeit mit den Ärztinnen und Ärzten sowie allen weiteren Meldepflichtigen ist für den Erfolg unserer Arbeit unverzichtbar. Nur durch ihre Unterstützung können wir die Versorgung von Krebspatientinnen und -patienten im Land weiter verbessern.

Haben Sie Fragen zur Arbeit des Krebsregisters, zu Ihren Meldepflichten oder Interesse an der Nutzung der Daten für wissenschaftliche Zwecke? Dann nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf.