Rechtliche Grundlagen
Die Arbeit des Klinischen Krebsregisters Sachsen-Anhalts stützt sich auf die Gesetze, die zur Krebsregistrierung in Deutschland und Sachsen-Anhalt gelten und die Ihnen hier zum Download zur Verfügung stehen.
Gesetzliche Grundlagen
Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister (Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz – KFRG) vom 3. April 2013
Download PDF Krebsfrüherkennungs- und Registergesetz
Gesetz über die Krebsregistrierung im Land Sachsen-Anhalt (Krebsregistergesetz Sachsen-Anhalt - KRG LSA) vom 28. September 2017
Download PDF Krebsregistergesetz
Verordnung zur Umsetzung des Krebsregistergesetzes Sachsen-Anhalt vom 17. August 2018
Information von Erkrankten durch Meldende
Nach §10 Abs. 1 des KRG LSA sind alle Meldenden dazu verpflichtet den/die Patient*in vor der Übermittlung seiner Daten an das Klinische Krebsregister in entsprechender Form und durch Aushändigung oder Übermittlung eines Informationsblattes zu informieren, über
- die zu erfolgende Meldung,
- mögliche weitere Meldung durch rein diagnostisch tätige Ärzt*innen,
- das Widerspruchsrecht gegenüber dem Krebsregister
- eine möglicherweise vorgenommene Altdatenübernahme aus den vormals zuständigen Krebsregistern
Die Art der Information des*der Patient*in muss bei der Meldung an das klinische Krebsregister vermerkt werden.
Meldeverpflichtete dürfen lediglich in Ausnahmesituationen von der Information des*der Patient*in absehen, wenn dieser wegen der Gefahr einer anderenfalls eintretenden erheblichen Gesundheitsverschlechterung über das Vorliegen einer Krebserkrankung nicht unterrichtet werden konnte. Wird der*die Betroffene jedoch nach der Übermittlung seiner*ihrer Daten an das Klinische Krebsregister über die Krebserkrankung informiert, ist die Informationspflicht nach KRG LSA nachzuholen.
Patholog*innen und andere Ärzt*innen ohne direkten Kontakt zu Patient*innen unterliegen nicht den Informationspflichten. Sie müssen jedoch den*die Ärzt*in oder Zahnärzt*in in dessen Auftrag Sie tätig wurden, über die Meldung informieren.
PDF Patienteninformation Faltblatt