Keine Annahme von Papiermeldungen ab 2026

Das Klinische Krebsregister Sachsen-Anhalt (KKR-LSA) arbeitet auf der Grundlage des überarbeiteten Krebsregistergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, das im Dezember 2024 verabschiedet wurde. Mit der Novellierung wurden auch zentrale Regelungen zur Meldung von Krebsdaten und deren Vergütung aktualisiert.

Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Form der Datenübermittlung:
Ab dem 1. Januar 2026 dürfen Meldungen ausschließlich in elektronischer Form entgegengenommen werden. Die bisherige Möglichkeit, Daten über Papierformulare oder PDF-Dokumente zu melden, endet mit dem Ablauf des Jahres 2025.

Elektronisches Melden leicht gemacht

Um den Übergang zur elektronischen Übermittlung zu erleichtern, bietet das KKR-LSA neben der bewährten XML-Schnittstellenlösung seit letztem Jahr ein kostenfreies, webbasiertes Meldeportal an. Dieses ermöglicht eine komfortable und strukturierte Eingabe der relevanten Daten und richtet sich besonders an niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, die bisher per Meldebogen oder Epikrise gemeldet haben.

Das Meldeportal steht jedoch allen Meldenden offen. Es bietet eine benutzerfreundliche Oberfläche, klare Eingabestrukturen und eine direkte Verbindung zur Datenverarbeitung des Registers.

Unterstützung und Kontakt

Das Team des KKR-LSA unterstützt Sie gern bei allen Fragen rund um die elektronische Meldung – sei es technisch oder inhaltlich. Bei Bedarf erreichen Sie uns telefonisch unter 0345 13255314 oder per E-Mail an melder@kkr-lsa.de.

Weitere Informationen zum Meldeportal und zur elektronischen Meldung finden Sie hier

Bitte beachten Sie: Eine fristgerechte Umstellung auf das elektronische Verfahren ist Voraussetzung für die weitere Vergütung von Meldungen ab 2026.