-
Historie
Entstehungsgeschichte des Krebsregisters Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt kann auf eine mehr als 20-jährige Erfahrung in der klinischen Krebsregistrierung zurückblicken. Bis 2017 erfolgte die Datenverarbeitung in den regionalen klinischen Krebsregistern der medizinischen Fakultäten der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und des Tumorzentrums Anhalt am Städtischen Klinikum Dessau e. V..
Im Juni 2008 rief das Bundesministerium für Gesundheit gemeinsam mit der Deutschen Krebsgesellschaft, der Deutschen Krebshilfe und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren den Nationalen Krebsplan ins Leben. Ziel war es, die Krebsbekämpfung durch ein effektives und aufeinander abgestimmtes Handeln zu verbessern. Ein wichtiges Teilziel des Nationalen Krebsplans war die Schaffung einer aussagekräftigen Qualitätsberichterstattung im onkologischen Bereich. Um diesen Meilenstein zu erreichen, wurde der Auf- und Ausbau bundesweiter klinischer Krebsregister festgelegt.
Am 01.01.2018 trat das Gesetz zur Krebsregistrierung im Land Sachsen-Anhalt (Krebsregistergesetz Sachsen-Anhalt – KRG LSA) in Kraft, welches die spezifischen Anforderungen an das Meldeverfahren festlegt.
Zu diesem Zeitpunkt wurden die drei regionalen Krebsregister zur "Klinischen Krebsregister Sachsen-Anhalt GmbH" zusammengeführt. Auch die bis zu diesem Zeitpunkt erhobenen Daten wurden in eine gemeinsame Datenbank überführt. Die Gesellschaft ist eine 100-prozentige Tochter der Ärztekammer Sachsen-Anhalt und unterliegt der Fach- und Rechtsaufsicht des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Am 31.12.2022 hat das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen seine Arbeit eingestellt. Dessen Aufgaben in der epidemiologischen Krebsregistrierung wurden durch die Landeskrebsregister übernommen, wobei in allen Ländern zunächst eine Gesetzesänderung nötig war.
Mit der Neufassung des Krebsregistergesetzes wurden dem Klinischen Krebsregister Sachsen-Anhalt die Aufgaben der epidemiologischen Krebsregistrierung übertragen, so dass es kein rein klinisches Register mehr darstellt. In diesem Zusammenhang ist zudem eine Umfirmierung in die Krebsregister Sachsen-Anhalt gGmbH notwendig. Die Umfirmierung wird durch Beschluss der Gesellschafterversammlung und mit der Eintragung ins Handelsregister abgeschlossen.