Compliance Management

Beim Klinischen Krebsregister Sachsen-Anhalt streben wir danach, hohen internationalen ethischen und gesetzlichen Standards, Transparenz, Aufrichtigkeit und Integrität nach innen und außen gerecht zu werden.

Compliance beschreibt die Einhaltung aller gesetzliche Bestimmungen.

Zudem umfasst der Begriff die Schaffung organisatorischer Vorkehrungen im Unternehmen, um die Einhaltung von Richtlinien (Code of Conduct) sicherzustellen.

Code of Conduct

Der Code of Conduct beschreibt die grundlegenden Prinzipien des Handelns jedes einzelnen Unternehmenszugehörigen in der Weise, wie es gewünscht wird.

So soll das Verantwortungsbewusstsein, die Rechtschaffenheit und das Zugehörigkeitsgefühl jedes Einzelnen sensibilisiert werden und von ihm Engagement für Integrität und soziales Verhalten einfordern.

  • Menschenrechte: In Artikel 1 der Verfassung Deutschlands sind die Menschenrechte verankert. Das KKR-LSA bekennt sich zu international anerkannten Grundsätzen zum Schutz der Menschenrechte.
  • Einhaltung von Recht und Ordnung: Es gehört zu unserem Selbstverständnis, dass das KKR-LSA alle für seine Geschäftstätigkeiten geltenden Gesetze, Regeln und Vorschriften nicht nur uneingeschränkt erfüllt, sondern vor allem als unabdingbare gesellschaftliche Notwendigkeit und hohe soziale Pflicht begreift.
  • Verbot von Diskriminierung: Niemand darf wegen seiner Hautfarbe, seines Geschlechts, seines Alters, seiner ethnischen und sozialen Herkunft, seines Familienstandes, seines Aussehens, seiner Religion, seiner sexuellen Orientierung, einer Krankheit oder Behinderung diskriminiert werden.
  • Chancengleichheit: Alle Mitarbeiter*innen und Bewerber*innen erhalten die gleichen Chancen für Einstieg, Beförderung, Weiterbildung, Schulung, Beurteilung und Vergütung in unserem Unternehmen. Entscheidend hierfür sind in jeder Hinsicht ausschließlich diskriminierungsfreie und sachliche Aspekte zur Qualifikation durch Ausbildung, fachliche Erfahrung, Kompetenz und Referenzen.
  • Verbot von Belästigung am Arbeitsplatz: Unter Belästigung verstehen wir jegliches Verhalten von Mitarbeiter*innen gegenüber Kolleg*innen, das geeignet ist, diese herabzuwürdigen, zu diffamieren, bloßzustellen, zu beleidigen, zu verängstigen oder einzuschüchtern.
  • Vorteilsangebote und Vorteilsannahmen: Das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von unmittelbaren oder mittelbaren Vorteilen, die dazu geeignet sind, objektive und faire Entscheidungen zu beeinflussen, ist nicht erlaubt.
  • Antikorruptionsprinzipien: Zur Vermeidung von Strafbarkeitsrisiken sind die Antikorruptionsprinzipien einzuhalten.
  • Schutz und Gesundheit: Im Unternehmen gibt es 4 Eckpfeiler zur Wahrung der Arbeitssicherheit und Gesundheit aller Mitarbeiter*innen: Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebliche Ersthelfer*innen, Betriebliche*r Sicherheitsbeauftragte*r
  • Datenschutz und Informationssicherheit: Im Rahmen ihrer Tätigkeit im Unternehmen kommen alle Mitarbeiter*innen mit Daten von Kooperations- und Geschäftspartner*innen, in Abhängigkeit der Tätigkeit auch mit personenidentifizierenden und persönlichen Daten von Patient*innen und Kolleg*innen, in Berührung. Bereits mit dem Eintritt in das Arbeitsverhältnis verpflichtet sich jede*r Mitarbeiter*in zur Wahrung aller geltenden Datenschutzbestimmungen und –weisungen.
  • Schutz von Eigentum: Mitarbeiter*innen haben auf das von ihnen mitgebrachte Eigentum zu achten. Jede*r Mitarbeiter*in geht mit seinen Arbeitsmitteln und den Einrichtungsgegenständen sorgsam und sparsam um, wie mit ihm gehörenden Sachen, um Defekte, vorzeitigen Verschleiß und Beschädigungen zu vermeiden. Eigentum des Unternehmens ist insbesondere vor Verlust, Beschädigung und Diebstahl zu schützen.
  • Verantwortung gegenüber Umwelt und Ressourcen: Nachhaltigkeit im Umgang mit Material, Abfall und Ressourcen liegt in der Verantwortung aller.