Antrag zur Bereitstellung von Daten zu Forschungszwecken
Hier finden Sie den Antrag für Forschungszwecke und das Informationsblatt zum Antrag.
ANLAGE 1: SPEZIFIKATION DER VARIABLEN
Informationen zur Beantragung von Daten zur patientenbezogenen Rückmeldung finden Sie hier.
Nutzungsordnung der Klinischen Krebsregister Sachsen-Anhalt gGmbH
Nach §65c (1) SGB V und §17 KRG LSA gehört es zu den Aufgaben der Klinischen Krebsregister Sachsen-Anhalt gGmbH (KKR LSA), dass Wissenschaftler und Forschungseinrichtungen die Möglichkeit bekommen, Daten der KKR LSA für Zwecke der Versorgungsforschung in wissenschaftlichen Projekte zu nutzen. Die dafür erforderliche verbindliche Regelung der Verfahren zur Weitergabe und Nutzung solcher Daten erfolgt durch die Nutzungsordnung, die auch die Antragstellung regelt.
Ziel dieser Verordnung ist die Ermöglichung und die Förderung der wissenschaftlichen Nutzung der durch die KKR LSA erhobenen Daten. Es ist unser Anliegen aus dem gesammelten Daten den größtmöglichen Nutzen für die gesundheitsbezogene Krebsforschung zu erzielen. Dies setzt eine breite Verfügbarkeit der Daten für interne und externe Wissenschaftler voraus. Auf Grund der besonderen Anforderungen zum Schutz der Patientenrechte und des hohen wissenschaftlichen Werts der vorhandenen Daten sind geplante Zugriffe hierauf besonders streng hinsichtlich der Ziele und des erreichbaren Nutzens abzuwägen.
