Meldende und Meldestellen

Seit dem 01.01.2018 besteht für alle Ärzt*innen und Zahnärzt*innen die gesetzliche Pflicht, Informationen zu Diagnose, Therapie und Verlauf von Krebserkrankungen zu melden, wenn sie oder er eine bösartige Tumorerkrankung einschließlich Frühstadien oder eine gutartige Tumorerkrankung des zentralen Nervensystems diagnostiziert, behandelt, in der leitliniengerechten Nachsorge betreut oder den Tod von Erkrankten durch die Tumorerkrankung feststellt.

Auf den folgenden Seiten finden Sie wichtige Informationen, die Sie bei Ihren Meldungen an das KKR-LSA unterstützen.

 

Datenfluss im Klinischen Krebsregister