Neue Förderung für Softwarehersteller in Hessen

Das Land Hessen hat ein neues Fördervorhaben "Anschluss des ambulanten Sektors an das Hessische Krebsregister" veröffentlicht. Damit sollen die Softwarehersteller von Praxissystemen angeregt werden, Erfassungsformulare und eine oBDS-Schnittstelle für die Krebsmeldung bereitzustellen. Ziel ist es, die Meldetätigkeit der Praxen zu erleichtern und zu vereinfachen. Es kann damit in der Praxissoftware ein Meldungspaket generiert und an das Krebsregister übermittelt werden.

Auch das KKR-LSA kann diese Meldungspakete entgegennehmen. Bitte informieren Sie Ihren Softwarehersteller über diese Fördermöglichkeit.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Weiterhin beteiligt sich das KKR-LSA am Projekt "Länderübergreifende Schnittstellenabnahme". Dabei prüfen die klinischen Krebsregister nach §65c SGB V eine entwickelte bzw. aktualisierte oBDS-Schnittstelle gemeinsam und geben sie zentral frei.

Alle Informationen zur Anmeldung der Schnittstellenabnahme finden Sie hier.
 

Für weitere Informationen sprechen Sie uns gerne an.