Erhöhung der Meldevergütung

Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung haben eine neue Meldevergütung vereinbart, die ab 01.02.2024 in Kraft tritt. 

Die Vergütungserhöhung bezieht sich auf das Leistungsdatum ab 01.02.2024.

MeldeanlassAb 01.02.2024
Meldung einer Diagnosestellung eines Tumors nach hinreichender Sicherung19,50 Euro
Meldung von Verlaufsdaten9,00 Euro
Meldung von Therapiebeginn- und Therapieabschlussdatenje 9,00 Euro
Meldung eines histologischen/labortechnischen/zytologischen Befundes4,50 Euro
Meldung zu nicht-melanotischem Hautkrebs (Verordnung KRG LSA)einmalig 5,50 Euro *

* Bei Basalzellkarzinomen nur die erste Diagnose.

 

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