Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung haben eine neue Meldevergütung vereinbart, die ab 01.02.2024 in Kraft tritt.
Die Vergütungserhöhung bezieht sich auf das Leistungsdatum ab 01.02.2024.
Meldeanlass | Ab 01.02.2024 |
Meldung einer Diagnosestellung eines Tumors nach hinreichender Sicherung | 19,50 Euro |
Meldung von Verlaufsdaten | 9,00 Euro |
Meldung von Therapiebeginn- und Therapieabschlussdaten | je 9,00 Euro |
Meldung eines histologischen/labortechnischen/zytologischen Befundes | 4,50 Euro |
Meldung zu nicht-melanotischem Hautkrebs (Verordnung KRG LSA) | einmalig 5,50 Euro * |
* Bei Basalzellkarzinomen nur die erste Diagnose.
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