Neue Gesetzesgrundlage für das Krebsregister Sachsen-Anhalt
Aus dem „Klinischen Krebsregister Sachsen-Anhalt“ wird das „Krebsregister Sachsen-Anhalt“. Dies ist das Ergebnis der Neufassung des Gesetzes über die Krebsregistrierung im Land Sachsen-Anhalt. Nach langer Vorlaufzeit wurde dieses Gesetz nun Ende November verabschiedet und trat Anfang dieses Jahres in Kraft.
Am 31.12.2022 hatte das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen seine Arbeit eingestellt. Dessen Aufgaben in der epidemiologischen Krebsregistrierung wurden durch die Landeskrebsregister übernommen, wobei in allen Ländern zunächst eine Gesetzesänderung nötig war. Mit der Neufassung des Krebsregistergesetzes wurden dem Klinischen Krebsregister Sachsen-Anhalt die Aufgaben der epidemiologischen Krebsregistrierung übertragen, so dass es kein rein klinisches Register mehr darstellt. In diesem Zusammenhang ist zudem eine Umfirmierung in die Krebsregister Sachsen-Anhalt gGmbH notwendig. Die Umfirmierung wird durch Beschluss der Gesellschafterversammlung und mit der Eintragung ins Handelsregister abgeschlossen.
Für alle meldenden Einrichtungen im Land ändert sich dadurch nicht viel. Die Meldepflicht mit den bekannten Meldeanlässen sowie deren Aufwandentschädigungen bleiben bestehen. Wichtig ist allerdings noch einmal darauf hinzuweisen, dass Meldungen ab 2025 ausschließlich in elektronischer Form (onkologischer Basisdatensatz im xml-Format) erfolgen sollen. Der Meldeweg über die Zusendung von Epikrisen oder Meldebögen ist gesetzlich nur noch in Ausnahmefällen bis Dezember 2025 gestattet, eine Vergütung erfolgt jedoch für nicht-elektronische Meldungen bereits ab Januar 2025 nicht mehr.
Der Eingang der Meldungen, die das Krebsregister täglich erreichen, ist in der Grafik ersichtlich. Die möglichst vollzähligen und vollständigen Meldungen von Ärztinnen und Ärzten sowie Pathologinnen und Pathologen bilden die Basis für die Arbeit des Krebsregisters und sind für die Qualität der Auswertungen zur onkologischen Versorgung in Sachsen-Anhalt essentiell.
Die eingehenden Meldungen - etwa 150.000 pro Jahr – werden im Register dokumentiert und in einer Art „onkologischer Patientenakte“ zusammengefasst, welche zu jedem Tumorfall sämtliche vorliegende Informationen bündelt. Dies ermöglicht schließlich, dass in der Auswertestelle des Krebsregisters zahlreiche Analysen zum Krebsgeschehen und der onkologischen Versorgung im Land durchgeführt werden können.
Die Auswertungsergebnisse werden den Leitungserbringenden über verschiedene Formate zur Verfügung gestellt. Dazu zählen beispielsweise der Bericht zum Krebsgeschehen in Sachsen-Anhalt, die Rückmeldeberichte, die für jede Einrichtung individuell erstellt werden, sowie die Qualitätskonferenzen, die jährlich zu ausgewählten Entitäten abgehalten werden. Auch ist es möglich, Krebsregisterdaten zur Nutzung zu beantragen, um für wissenschaftliche Fragestellungen zu beantworten. Mit der Gesetzesneufassung ist es dem Krebsregister nun auch möglich, Informationen u.a. zum Vitalstatus der Patientinnen und Patienten aus den Gesundheits- und Einwohnermeldeämtern im Land direkt zu erhalten.
Das Krebsregister Sachsen-Anhalt mit seinen Mitarbeitenden blickt dem neuen Jahr sowie seinen neuen Aufgaben mit Enthusiasmus und Tatkraft entgegen und wünscht auch allen meldenden Einrichtungen sowie allen Kooperationspartnern einen erfolgreichen Start ins neue Jahr 2025.